Der frisch geborene Sohn oder das frisch geborene Töchterlein ist der ganze Stolz von Mama und Papa. Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass junge Eltern ihr Glück auch mit ihren Freunden und Verwandten teilen möchten. Soziale Medien ala Facebook, Twitter oder Instagram bieten eine effiziente und bequeme Möglichkeit, dies zu tun. 

Gemäss unseren Gesetz hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und kann somit alleine entscheiden, wo welche Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen, und wo eben nicht. Dieses Recht ist Teil des „Persönlichkeitsschutzes“ und gilt sowohl für das frisch geborene Kind, als auch für die Grossmama. Ist ein Kind noch zu klein selber zu bestimmen, ob ein Foto von ihm online gestellt werden darf, entscheiden die Eltern für das Kind.

Doch welche Regeln sollte mann bezüglich „Kinderbilder auf Sozialen Medien“ beachten? Wo liegen die Grenzen?

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